Endergebnis:
DANKE ALLEN
FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG!
Hintergrund
Bei der Sanierung des Parlaments wurde eine moderne elektronische Abstimmungsanlage mit eingeplant. Damit wäre es einfach möglich, das Stimmverhalten aller Abgeordneten nachzuvollziehen und für interessierte Personen und Medien zu dokumentieren.
Aber die Mehrheit der Abgeordneten weigert sich bis heute, diese Anlage in Betrieb zu nehmen.
Dieser TV-Beitrag zeigt sehr schön die demokratiepolitischen Nachteile und die Pannenanfälligkeit des alten Systems:

Wir fordern:
- Die Inbetriebnahme der elektronischen Abstimmungsanlage im Parlament.
- Namentliche elektronische Abstimmung im Nationalrat als Regelfall.
- Transparente Dokumentation des individuellen Stimmverhaltens aller Abgeordneten auf der Homepage des Parlaments.
Mit der ID Austria lässt sich das Volksbegehren ganz einfach online unterstützen – oder klassisch in jeder beliebigen Gemeinde.
Und dann bitte teilen, teilen, teilen:
Danke für eure Mithilfe!
Kristoffer und Hans
FAQ – Häufig gestellte Fragen
(Stand: 23. Juni 2026)
Ein klares Nein. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Bei allgemeinen Wahlen gilt das verfassungsmäßige Prinzip der geheimen Wahl. E‑Voting birgt hier immense Sicherheits- und Anonymisierungsrisiken.
Im Parlament ist es umgekehrt: Hier soll eine Abstimmung im Regelfall gerade nicht geheim sein. Abgeordnete sind dem Volk gegenüber verantwortlich, und es gehört zu ihrem Mandat, offen und zuordenbar abzustimmen. Eine elektronische Abstimmung im Parlament digitalisiert hier lediglich ein ohnehin öffentliches Verfahren.
Ja, bei den meisten Abstimmungen wird tatsächlich nicht ausgezählen: Die Abgeordneten stehen auf und das Präsidium schätzt einfach, ob die Mehrheit steht. Das ist alles andere als transparent, aber es reicht meist aus, da in der Regel ohnehin entlang scharfer Parteigrenzen (Stichwort: Klubzwang) abgestimmt wird. Genau gezählt wird nur in ganz seltenen Ausnahmefällen, wenn jemand das Ergebnis anzweifelt oder eine namentliche Abstimmung verlangt.
Ja, 2019 wurde zum Beispiel ein Entschließungsantrag gegen die Identitären irrtümlich abgelehnt, weil sich die dritte Nationalratspräsidentin schlicht verschätzt hatte, als sie die stehenden Abgeordneten sah. Größtes Problem dabei: Der Fehler wurde zu spät bemerkt und dann gilt wie bei einer Schiedsrichterentscheidung, man kann ein falsches Abstimmungsergebnis nicht mehr nachträglich korrigieren.
Laut Parlamentsverwaltung ist die Hardware für elektronische Abstimmungen bereits vorhanden. Die finale Einrichtung des Systems würde einen 6‑stelligen Betrag, also unter einer Million Euro, kosten.
Nein, ganz im Gegenteil. In vielen modernen Demokratien und internationalen Parlamenten gehören elektronische Abstimmungen und die transparente digitale Veröffentlichung des individuellen Stimmverhaltens seit Jahrzehnten zum Standard.
Einige Beispiele:
- Europäisches Parlament
Nutzt bereits seit 1980 eine elektronische Abstimmungsanlage für namentliche Abstimmungen. Die genauen Ergebnisse inklusive der Namen und Fraktionszugehörigkeiten sind für Bürgerinnen und Bürger online frei zugänglich. - USA
Im Repräsentantenhaus wird seit 1973 elektronisch abgestimmt — die Abgeordneten stecken eine persönliche Stimmkarte in Terminals an ihren Sitzen und drücken Yea, Nay oder Present. Das namentliche Ergebnis ist bei jeder Abstimmung öffentlich. - Schweiz
Im Nationalrat (der großen Kammer) wird schon seit 1994 elektronisch vom Platz aus abgestimmt. Der Ständerat (die kleine Kammer) zog 2014 mit einer digitalen Anlage nach und Veröffentlicht seit 2022 das namentliche Stimmverhalten bei allen Abstimmungen im Netz. - Deutschland
Im Deutschen Bundestag werden namentliche Abstimmungen zwar noch mit physischen Stimmkarten durchgeführt, aber das Stimmverhalten der Abgeordneten ist seit 2007 online abrufbar.
Auch in Italien, Spanien oder Frankreich sind elektronische Abstimmungspulte an den Sitzen der Abgeordneten seit Jahrzehnten gelebte und bewährte Praxis.
Das ist nicht der eigentliche Zweck, wäre aber technisch möglich. Allerdings wäre das keine neue Dimension der „Überwachung“ von Abgeordneten, denn schon heute lassen sich Abwesenheiten durch Auswertung der öffentlichen Nationalratsprotokolle nachvollziehen, wie z.B. Mario Zechner hier sehr eindrucksvoll zeigt.
Das ist richtig. Daher sollten Abgeordnete und Parlamentsklubs die Möglichkeit erhalten, ihr Stimmverhalten direkt im System über ein Kommentarfeld transparent zu begründen. So erhalten Bürgerinnen und Bürger den nötigen Kontext zu umstrittenen Entscheidungen.
Nein. Es sollen nur jene alltäglichen Abstimmungen namentlich transparent werden, die ohnehin öffentlich sind, wo derzeit aber wegen des Aufstehens oder Sitzenbleibens im Nachhinein kaum mehr nachvollzogen werden kann, welche Abgeordneten wie abgestimmt haben.
Für die vergleichsweise seltenen geheimen Abstimmungen könnte ganz klassisch auf physische Stimmzettel und Wahlurnen zurückgegriffen werden.
Nein, wer einem Antrag elektronisch zustimmt, könnte danach natürlich weiterhin aufstehen.
Wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, müssen sich die Parteien in einer öffentlichen Debatte im Nationalrat zur Frage der elektronischen Abstimmung deklarieren und wie sie es mit der Transparenz wirklich halten. Das möchten wir gerne sehen.
Damit das Volksbegehren erfolgreich wird, benötigt es insgesamt mindestens 100.000 Unterschriften, wo die 17.583 Unterstützungserklärungen aus der Einleitungsphase bereits mitzählen.
Den letzten uns bekannten Stand zeigt der Fortschrittsbalken ganz oben auf dieser Seite.
Nein. Sollten wir vom Staat Geld erhalten, werden wir alles, was über unsere tatsächlichen Kosten hinausgeht (da sollten deutlich über 10.000 Euro übrig bleiben), an Demokratieprojekte spenden.
Konkret sieht das so aus: Erreichen wir die 100.000 Unterschriften, erstattet der Staat rund 17.000 Euro als Entschädigung. Bleiben wir unter 100.000 Unterschriften, bleiben wir auch auf unseren Auslagen sitzen. Diese belaufen sich derzeit auf knapp über 4.000 Euro, davon allein über 3.400 Euro an gesetzlichen Gebühren. Also wegen dem Geld machen wir’s nicht – eher trotzdem.
Wir haben alle Parlamentsparteien angefragt, wie sie zu den Forderungen des Volksbegehrens stehen. Geantwortet haben uns nur GRÜNE und SPÖ. Ihre Stellungnahmen stehen unten.
Von den anderen Parteien haben sich in einem aktuellen Bericht des Standard die NEOS bedingungslos für die elektronische Abstimmung ausgesprochen. Die ÖVP hingegen äußerte sich skeptisch, da das sichtbare Aufstehen für sie ein hoher Wert der parlamentarischen Kultur sei. (Wir möchten anmerken, dass zusätzliches Aufstehen natürlich weiterhin möglich wäre.) Und die FPÖ führte an, dass eine Umstellung budgetär derzeit nicht darstellbar sei. (Hier sei auf die Parlamentsverwaltung verwiesen, die im selben Bericht von einem 6‑stelligen Betrag spricht.)
[…] vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir direkt beantworten möchten, bevor wir auf Details eingehen: Die Umsetzung von Forderung 1 bedürfte zuvor noch ergänzender Arbeiten, eine Umsetzung würden wir aber klar begrüßen. Die Forderungen 2. und 3. teilen wir vollinhaltlich.
Zu den Details:
Abstimmungen unter Nutzung einer elektronischen Abstimmungsanlage wären in Österreich gesetzlich bereits möglich (§ 66 Abs 2 GOG-NR), sind in der Praxis aber noch nicht eingeführt worden. Die Grünen würden die Einführung unterstützen und begrüßen. Einzelne technische Fragen wären noch zu klären (zB Feststellung der Identität, Vorgehen bei Abstimmungsfehlern, Sicherheit etc.), sind aber sicher lösbar. Leider konnte dazu bisher kein Konsens oder auch nur eine Mehrheit unter den Parlamentsklubs erreicht werden.
De facto würde die Einführung elektronischer Abstimmungen dazu führen, dass alle Abstimmungen namentlich wären, wie Sie richtig schreiben. Dabei ist zu beachten, dass in der Geschäftsordnung auch die Durchführung geheimer Abstimmungen vorgesehen ist, die unter Umständen zu einer freieren Willensbildung der Abgeordneten führen kann. In der Praxis kommen geheime Abstimmungen kaum vor, da gesetzlich namentliche Abstimmungen den Vorrang haben. Bei Nutzung der Möglichkeit elektronischer Abstimmungen wäre daher das Verhältnis zu allfälligen geheimen Abstimmungen zu überlegen.
Nicht ganz richtig ist Ihre Annahme, dass bereits eine elektronische Abstimmungsanlage bei der Renovierung des Parlaments eingebaut worden sei, aber noch nicht genutzt würde. [Wir haben diese Textstellen inzw. entsprechend geändert; Anm.] Es wurden zwar Bildschirme mit Touchscreen an den Abgeordnetenplätzen installiert, die für die Durchführung elektronischer Abstimmungen sicherlich hilfreich wären, aber nicht ganz ausreichend. Es müssten zB noch Hard- und Software für den Identitätsnachweis (z.B. mit Karte), die Auszählung, Präsentation der Ergebnisse und insbesondere die dafür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beschafft werden. Das wäre durchaus noch ein beträchtlicher Investitionsaufwand, der bisher nicht in Angriff genommen wurde, da es eben noch keinen Konsens zwischen den Parteien zur Einführung gab. Die vom ehemaligen NR-Präsidenten Sobotka im auf Ihrer Website verlinkten Video aus „Gute Nacht Österreich“ angekündigten Maßnahmen wurden letztlich mangels Einigung nicht durchgeführt.
Gerne darf ich Ihre Anfrage an die SPÖ wie folgt beantworten:
Die SPÖ steht grundsätzlich für volle Transparenz bei Abstimmungen. Tatsächlich sind Abstimmungen im Parlament auch nachvollziehbar und transparent gestaltet. Dies ist schon deshalb erforderlich, um das korrekte Abstimmungsverhältnis auch bei knappen Mehrheiten zu ermitteln. Bei allen Abstimmungen wird öffentlich ausgewiesen, ob alle Abgeordneten eines Klubs oder nur teilweise „pro“ bzw „contra“ abgestimmt haben. Zudem gibt es die Möglichkeit namentlicher Abstimmungen. Im Übrigen werden die Sitzungen des Nationalrates nicht nur öffentlich übertragen, sondern sind inklusive Abstimmungen auch auf der Internetseite des Parlaments abrufbar.
Hingewiesen sei auch darauf, dass in Ländern, die Abstimmungsanlage einsetzen, oftmals Abstimmungsblöcke in den Sitzungen bestehen, während im österreichischen Nationalrat in der Regel der Praxis gefolgt wird, dass bereits am Ende jeder Debatte, also im unmittelbaren zeitlichen und inhaltlichen Kontext durch Aufstehen oder Sitzenbleiben entweder das Für-eine-Sache-Eintreten oder Dagegen-Sein zum Ausdruck gebracht wird.
Ungeachtet dessen steht die SPÖ auch der Möglichkeit elektronischer Abstimmungen im Parlament grundsätzlich positiv gegenüber. Wir sind auch offen für Überlegungen, elektronische Abstimmungen bei bestimmten Abstimmungen, etwa namentlichen Abstimmungen, umzusetzen.
Voraussetzung dafür ist jedenfalls, dass es darüber Einigkeit zwischen allen Fraktionen im Nationalrat gibt. Es ist Aufgabe des Nationalratspräsidenten, hier den Konsens zwischen den Parlamentsparteien herzustellen. Anzumerken ist darüber hinaus, dass im Zuge der Sanierung des Parlaments zwar Vorkehrungen für eine solche elektronische Abstimmungsanlage geschaffen wurden, eine solche Anlage bislang allerdings weder angeschafft noch installiert wurde und die Kosten dafür jedenfalls jenseits der Millionengrenze wären. [Die Parlamentsverwaltung widerspricht dieser Schätzung und geht nur von einem 6‑stelligen Betrag aus; Anm.]
Über uns
Die Personen hinter dem Volksbegehren

Kristoffer Dorfmayr
Organisator des Volksbegehrens
kristoffer@transparenzimparlament.at
Ich bin IT-Sicherheitstechniker und arbeite bei einem OÖ Krankenhausträger. In meiner Freizeit widme ich mich leidenschaftlich der Musik und engagiere mich bei verschiedenen Veranstaltungen mit meinem Klavier‑, Orgel- oder Trompetenspiel.

Hans Kirchmeyr
Stv. Bevollmächtigter
hans@transparenzimparlament.at
Ich bin Mitarbeiter bei „Gute Nacht Österreich“ (in dieser Sache aber privat unterwegs) und u.a. Gründungsmitglied des Medienwatchblogs kobuk.at.
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